Blinkleuchten
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Der eigentliche Name von Blinkleuchten oder Blinkern ist Fahrrichtungsanzeiger bzw. Richtungsanzeiger. Blinkleuchten sind vorne und hinten auf beiden Seiten des Fahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel finden sich aber mehr Blinkleuchten an einem moderneren Fahrzeug. Sie werden nicht nur an den Seiten angebracht sondern sind auch im Heck oder dem Außenspiegel des PKW´s installiert. Wo sie am Fahrzeug anzubringen sind und welche Farbe gestattet ist wird in der StVZO unter § 54 geregelt. Dieser Paragraph schreibt unter anderem vor das nur Blinkleuchten (Fahrtrichtungsanzeiger) mit gelbem Licht erlaubt sind. Ebenfalls wird auch die zulässige Frequenz festgelegt in diesem Paragraph. Die Frequenz soll 1.5 Hz betragen mit einer Toleranz von 0,5 Hz. Das bedeutet es müssen 90 Lichtimpulse pro Minute ausgegeben werden mit einer Schwankung von 30 Impulsen mehr oder weniger, was den zulässigen Toleranzen entspricht. Dies wird in den meisten Fällen durch den sogenannten Blinkgeber geregelt. Der Blinkgeber wird bei moderneren Autos nicht mehr verbaut. Diese Aufgabe wird vom zentralen Steuergerät übernommen welches dann das Ein- und Ausschalten der Lampen im Blinker steuert.
Zum richtigen Zeitpunkt den Blinker deutlich nutzen.
Das Blinklicht an einem Fahrzeug kommt im Straßenverkehr öfters zum Einsatz. Beim Anfahren, Abbiegen oder einem Fahrstreifenwechsel auf mehrspurigen Straßen ist es zwingend erforderlich rechtzeitig und deutlich zu blinken und so den anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren in welche Richtung es geht. Auch bei abknickender Vorfahrt muss die Blinkleuchte betätigt werden. Die Regelung besagt hier das die Blinkleuchte bei einem Anfahren oder Abbiegen mindestens 3 mal aufleuchten muss. Dies ermöglicht es den anderen Verkehrsteilnehmern sich Auf den kommenden Vorgang einzustellen. Im Jahr 2008 hat der Auto Club Europa eine Studie veröffentlicht aus der hervor geht das rund ein Drittel aller beobachteten Autofahrer an Kreuzungen nicht vorschriftsmäßig blinken. Es wurden 394.000 Fahrzeuge in dieser Studie und beobachtet. Anders verhält es sich bei abknickender Vorfahrt. Hier haben rund 50% der beobachteten Autos sich nicht an die diese Regelung gehalten. Aus diesen Zahlen ergibt sich das Deutschland Platz eins ist in der Liga der Blinkmuffel. Dieses Ergebnis wurde in den Folgenden Jahren 2010 und 2013 bestätigt als der ADAC entsprechende Untersuchungen durchgeführt hat. Zu erwähnen wäre hier noch das es in Deutschland nicht vorgeschrieben ist bei Einfahren in einen Kreisverkehr zu blinken. Beim Ausfahren hingegen schon.
Blinkleuchten als Warnblinkanlage
Eine weitere Funktion der Blinkleuchte ( Fahrtrichtungsanzeiger) in Deutschland ist dass, Sie als Warnblinkanlage genutzt werden darf. Sie kommt bei verschiedenen Gelegenheiten zum Einsatz. Zum Beispiel wird sie nach einem Verkehrsunfall eingeschaltet um nachfolgende Fahrzeuge auf den Unfall aufmerksam zu machen. Sie ist des weiteren verpflichtend wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden soll und dient beim Abbremsen von Kolonnen oder beim Auffahren auf ein Stauende um die nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Die Warnblinkanlage wird auch noch von Rettungskräften eingeschaltet um nach einem Unfall später eintreffende Einsatzkräfte darüber in Kenntnis zu setzen das die Batterie noch nicht abgeklemmt wurde und noch Brand und Explosionsgefahr besteht.
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